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Prüfung & Sicherheit

DGUV V3 Prüfung: Pflichten, Fristen und Ablauf für Betriebe

Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen lassen. Wir erklären die Pflichten, die Richtwerte für Prüffristen und den Ablauf einer DGUV-V3-Prüfung.

Redaktion TOKSEL ElektrotechnikVeröffentlicht am 4 Min. Lesezeit

Sauber geführte grün-gelbe Schutzleiter und blaue Neutralleiter an einer Kupfer-PE-Schiene, Energiekabel mit schwarzen Endverschlüssen

Ob Büro in der Kölner Innenstadt, Werkstatt in Hürth oder Produktionshalle im Rhein-Erft-Kreis: Überall, wo Menschen mit elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten, ist der Arbeitgeber für deren sicheren Zustand verantwortlich. Die wichtigste Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Vorschrift verlangt, welche Prüffristen üblich sind und wie eine Prüfung in der Praxis abläuft.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung – früher bekannt als BGV A3. Sie gilt für alle Unternehmen, die Beschäftigte haben, unabhängig von Branche und Größe. Ihr Kern: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden. Deshalb müssen sie vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

Ergänzt wird die Vorschrift durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel TRBS 1201. Danach legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die in der DGUV Vorschrift 3 genannten Fristen dienen dabei als bewährte Richtwerte.

Was genau wird geprüft?

Unterschieden werden zwei Gruppen:

  • Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel – zum Beispiel Verteilungen, Schaltanlagen, fest installierte Leuchten, Steckdosen und fest angeschlossene Maschinen.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel – also alles mit Stecker: Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, PCs oder Monitore.

Geprüft wird nach den einschlägigen Normen: ortsfeste Anlagen in der Regel nach DIN VDE 0105-100, ortsveränderliche Geräte nach DIN VDE 0701-0702 und neue Anlagen vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600.

Welche Prüffristen gelten?

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen unter anderem folgende Richtwerte:

Anlage / BetriebsmittelRichtwertPrüfer
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art1 JahrElektrofachkraft
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären Anlagen (Prüftaste)6 MonateBenutzer
Ortsveränderliche Betriebsmittel6 Monate, auf Baustellen 3 MonateElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen die Fristen verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 % liegt – höchstens auf ein Jahr in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen und auf zwei Jahre in Büros.

Wer darf prüfen?

Prüfungen ortsfester Anlagen sind Elektrofachkräften vorbehalten – Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen Gefahren erkennen und Ergebnisse sicher bewerten können. Ortsveränderliche Geräte dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten.

Viele Betriebe beauftragen einen externen Elektrofachbetrieb. So kommen Fachkunde, kalibrierte Messgeräte und eine nachvollziehbare Dokumentation aus einer Hand.

So läuft eine DGUV-V3-Prüfung ab

  1. Bestandsaufnahme: Welche Anlagen, Verteilungen und Geräte gibt es? Liegen frühere Prüfprotokolle und Schaltpläne vor?
  2. Terminplanung: Prüfungen ortsfester Anlagen erfordern teilweise kurze Abschaltungen. Diese planen wir so, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird – auf Wunsch auch außerhalb der Arbeitszeiten.
  3. Sichtprüfung: Beschädigte Leitungen, fehlende Abdeckungen, falsch dimensionierte Sicherungen oder unzulässige Provisorien fallen oft schon hier auf.
  4. Messung: unter anderem Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz sowie Auslösezeit und Auslösestrom von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
  5. Funktionsprüfung: Schutz- und Sicherheitseinrichtungen werden auf ihre Wirksamkeit getestet.
  6. Dokumentation: Jedes Ergebnis wird protokolliert, geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin.

Was passiert bei Mängeln?

Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll beschrieben und bewertet. Geräte mit gefährlichen Mängeln müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Kleinere Mängel – etwa ein beschädigter Stecker oder eine fehlende Abdeckung – lassen sich häufig direkt vor Ort beheben. Für größere Instandsetzungen erhalten Sie ein Angebot.

Warum sich die Prüfung lohnt

Die Prüfung ist nicht nur Pflicht, sie schützt Ihr Unternehmen auch wirtschaftlich:

  • Arbeitsschutz: Defekte Geräte und Anlagen werden erkannt, bevor jemand zu Schaden kommt.
  • Haftung: Im Schadensfall können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Fehlt dieser Nachweis, drohen Regressforderungen der Unfallversicherung und Diskussionen mit dem Versicherer.
  • Brandschutz: Viele Brände in Betrieben haben elektrische Ursachen. Regelmäßige Prüfungen senken dieses Risiko deutlich.
  • Versicherungsschutz: Sachversicherer können in ihren Verträgen eigene Prüfanforderungen festlegen, etwa nach VdS-Richtlinien. Ein Blick in die Police lohnt sich.

Tipps für die Organisation

  • Führen Sie ein Geräteverzeichnis und legen Sie Prüfprotokolle zentral ab.
  • Planen Sie Prüfungen als wiederkehrenden Termin – so behalten Sie alle Fristen im Blick.
  • Kombinieren Sie die Prüfung ortsfester Anlagen mit einer anstehenden Wartung von Verteilungen und Schaltanlagen.
  • Nutzen Sie die Ergebnisse als Grundlage für Modernisierungen, etwa die Nachrüstung von Überspannungsschutz oder Fehlerstrom-Schutzschaltern.

Sie möchten Ihre Prüfungen in Köln, Hürth oder im Rhein-Erft-Kreis organisieren lassen? Mehr erfahren Sie unter Prüfung & Wartung – oder sprechen Sie uns direkt über das Kontaktformular an.

Häufige Fragen

Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für kleine Betriebe?

Ja. Sie gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten – vom kleinen Büro mit einer Aushilfe bis zum Industriebetrieb. Auch Praxen, Kanzleien, Gastronomie und Einzelhandel sind betroffen.

Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Geräte, der Größe der Anlage und dem Aufwand für Abschaltungen ab. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot.

Reicht ein E-Check als Nachweis?

Der E-Check ist eine Marke des Elektrohandwerks für die Prüfung elektrischer Anlagen. Entscheidend ist, dass die Prüfung nach den maßgeblichen Normen erfolgt und die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 erfüllt – dann kann sie als Nachweis dienen.

Passende Leistung

Prüfung & Wartung

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE, vorbeugende Wartung und Mängelbeseitigung – mit vollständiger Dokumentation.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Prüfung oder Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, Gesetze und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

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Neue Schaltanlage, Erweiterung im Bestand oder die nächste Prüfung: Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.