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TOKSELELEKTROTECHNIK

Leistung · DGUV V3, VDE-Prüfungen, Protokolle

Prüfung & Wartung

Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden – zum Schutz von Menschen und Gebäuden und zur Absicherung Ihrer Verantwortung als Betreiber. Wir prüfen ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel, dokumentieren die Ergebnisse und beheben Mängel auf Wunsch direkt.

Sauber geführte grün-gelbe Schutzleiter und blaue Neutralleiter an einer Kupfer-PE-Schiene, Energiekabel mit schwarzen Endverschlüssen
Kabelanschlüsse an PE- und N-Schiene

Prüfung & Wartung

Leistungsumfang

  • 01Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100
  • 02Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702
  • 03Erstprüfung neuer Anlagen nach DIN VDE 0100-600
  • 04Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • 05Wartung von Schaltanlagen und Verteilungen
  • 06Fehlersuche und Mängelbeseitigung
  • 07Prüfprotokolle und Prüfplaketten

Ihre Vorteile

  • Nachweisbar

    Dokumentierte Prüfungen helfen Ihnen, Ihre Betreiberpflichten belegbar zu erfüllen.

  • Planbar

    Feste Prüfintervalle und eine rechtzeitige Erinnerung – Sie behalten den Überblick.

  • Lösungsorientiert

    Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt – ohne Umwege über weitere Dienstleister.

Normen & Regelwerke

Wir arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, unter anderem nach:

  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN VDE 0105-100
  • DIN VDE 0701-0702
  • DIN VDE 0100-600

Aus der Praxis

Leistungsschalter 800 A mit einstellbarem Auslöser, beschriftet als Zuleitung Gebäude 244
Leistungsschalter 800 A – Zuleitung Gebäude 244
PE-Schiene mit Erdungsband und geflochtener Kupferlitze neben einem Verdrahtungskanal mit Steuerleitungen
Potentialausgleich und Erdungsanschluss
NH-Sicherungsleisten und Sicherungslasttrennschalter 160 A in einer Verteilung, Sammelschienen mit roten Isolatoren
NH-Sicherungsleisten und Lasttrennschalter 160 A

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?

Für ortsfeste Anlagen gilt nach DGUV Vorschrift 3 in der Regel ein Richtwert von vier Jahren; je nach Umgebung und Gefährdung können kürzere Fristen erforderlich sein. Bei ortsveränderlichen Geräten reichen die Fristen – abhängig vom Einsatz – von wenigen Monaten auf Baustellen bis zu zwei Jahren im Büro.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Alle Mängel werden im Prüfprotokoll mit Bewertung dokumentiert. Auf Wunsch erhalten Sie ein Angebot zur Beseitigung, kleinere Mängel beheben wir häufig direkt vor Ort.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Durchführen muss die Prüfung eine Elektrofachkraft – diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Kontakt

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